Gerade auf Phoenix: Das Bundesverfassungsgericht hat das nordrhein-westfälische Gesetz zur Online-Durchsuchung für grundgesetzwidrig/verfassungswidrig und damit nichtig erklärt. Das Gesetz verletzt das Persönlichkeitsrecht und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Hiermit wird auch gleichzeitig festgestellt, dass es ein Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme gibt.

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